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Online-Handel mit Lebensmitteln

Kennzeichnungspflicht, Lebensmittelsicherheit, Vekaufsregeln und Hygienevorschriften begleiten den Online-Handel mit Lebensmitteln.
Mein Buch „Fernabsatz im Lebensmittelhandel“ (Behr’s Verlag Bonn, 2. Auflage 2019) beantwortet die 172 wichtigsten Fragen dazu.

Regelungsdickicht für den Online-Handel: Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherrecht

Für Lebensmittel-Online-Händler gelten zahlreiche nationale und europarechtliche Regelungen aus dem Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht und dem Verbraucherrecht.
Kennzeichnungspflichten, Lebensmittel-Sicherheit, Vekaufsregeln und Hygienevorschriften:
Da kann man im Online-Handel mit Lebensmitteln schnell den Überblick verlieren.

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Online-Handel mit Lebensmitteln – Sieben Rechtshinweise:

1. Gesundheits- und den Verbraucherschutz sind primäre Ziele des Lebensmittelrechts

Daraus folgt: Lebensmittel müssen sicher sein und und eine ausreichende, nicht irreführende Kennzeichnung aufweisen.
Auch die Werbung für Lebensmittel unterliegt denselben Regeln wie das stationäre Geschäft.
Lebensmittelproduzenten, -lieferanten, -händler und -zwischenhändler müssen in Eigenverantwortung viele Regeln beachten, um einer Abmahnung durch Mitbewerber oder einer Beanstandung durch die Behörde zu entgehen.
Besonders brisant erscheinen Verstöße gegen die HCVO:

2. Lebensmittelrecht wird überwiegend auf EU-Ebene reguliert.

Daraus folgt durch weitgehende Harmonisierung des Rechts eu-weit ein hoher Sicherheitsstandard für Lebensmittel.
Dennoch gibt es nationale Abweichungen, die Lebensmittelunternehmer mit eu-weitem Vertrieb beachten müssen.

  • Ein pflanzliches Lebensmittel kann z. B. in vielen EU-Mitgliedsländern als klassisches Lebensmittel zulässig sein, während es in anderen EU-Ländern nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden darf.
  • Lebensmittelunternehmer benötigen daher eine langfristig geplante Markt-Strategie, die diesen Regeln folgt.
  • Neben rechtlichem Spezialwissen im Umgang mit der komplexen rechtlichen Matrie ist in vielen Fällen auch technisches und naturwissenschaftliches Know-How erforderlich.

3. Boom im Lebensmittel-Onlinehandel?

Im Jahr 2008 tätigten 53 % der Internetnutzer Online-Einkäufe. Im ersten Quartal 2018 waren es bereits 67 % der Internetnutzer. Von 2014 bis 2018 stieg der Umsatz mit Lebensmitteln im Online-Handel um 45% an.
Weitere Steigerungen sind zu erwarten. Eine Bestellung über das Internet mit dem Computer ist einfach und zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

Mehr Zahlen und Nachweise in meinem Buch Fernabsatz bei Lebensmitteln, 2. Auflage 2019, Seite 157 ff.

4. Auch Online-Lebensmittelhändler sind für die Einhaltung des Rechts verantwortlich

Zwar gibt es hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln die sog. Kettenverantwortlichkeit, wonach jeder in der Lieferkette eines Lebensmittels vollständig verantwortlich ist, nicht mehr.
Händler haben jedoch gewisse Prüfpflichten.

  • Zudem bestehen weitere rechtliche Verpflichtungen in der Werbung und dem Fernabsatz mit Lebensmitteln.
  • Ferner sind Aspekte des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts zu beachten.
  • Daher benötigen auch Online-Händler rechtliches Grundlagenwissen über Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht mit u.a. den Unterthemen Kennzeichnung, Werbung, Verbraucherrecht, Markenanmeldung, Markenverteidigung und Abmahnung.
  • Eine umfassende vorbeugende Rechtsberatung ist daher zwingend erforderlich.
  • Geschäftsführer einer GmbH stehen geraten schnell in die Haftung und verantworten u. U. die Folgen eines Gesetzesverstoßes.

5. Wodurch gelten Lebensmittel als „sicher“?

Lebensmittelsicherheit ist ein Rechtsbegriff aus der VO (EG) 178/2002.
Nur sichere Lebensmittel dürfen in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Sämtliche Regelungen des Lebensmittelrechts dienen der Sicherheit von Lebensmitteln.
Es gibt z. B. spezielle Regelungen für

6. Welche besonderen Regeln gelten für den Online-Handel?

Beim Handel mit Lebensmitteln im Wege des Fernabsatzes an Endverbraucher ist insbesondere Art. 14 LMIV sowie die RL 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie), die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht im BGB umgesetzt wurde, zu beachten.

  • Für die Abgabe von Lebensmitteln im Wege des Fernabsatzes auf den vorgeschalteten Stufen vor der Abgabe an Endverbraucher oder Großverbraucher (B2B ) gelten insbesondere Art. 8 Abs. 6 und Abs. 7 LMIV.
  • Die allgemeinen Regelungen über Fernabsatzverträge des BGB ergänzen die Informationspflichten des Lebensmittelhändlers über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung.
  • Soweit die LMIV speziellere Regelungen als das BGB enthält, sind diese vorrangig zu beachten.
  • Darüber hinaus sind die Regeln des BGB zum Fernabsatz zusätzlich anzuwenden. Dies betrifft z. B. das Widerrufsrecht.

7. Hygieneanforderungen an den Versand von Lebensmitteln

Im Online-Handel stellt – neben den allgemeinen Hygieneanforderungen an jedes Lebensmittelunternehmen – der Versand von Lebensmitteln eine besondere Herausforderung an die Lebensmittelhygiene dar.

  • Zur Lebensmittelhygiene gehören nicht nur die allgemeine Sauberkeit, sondern auch die Einhaltung der für ein sicheres Lebensmittel erforderlichen Temperaturanforderungen.
  • Jeder Unternehmer hat ein „HACCP-Konzept ” oder „Hygiene-Konzept “ einzuführen, das sich als Methode zur Gefahrenanalyse und Gefahrenvermeidung bewährt hat.Grundsätzliche Regelungen zur Hygiene – auch auf dem Transport – sind in der VO (EG) 852/2004 geregelt.
  • Daneben gibt es spezielle Hygieneregeln für tierische Lebensmittel, Leitlinien für Lebensmittelhygiene und DIN-Normen, die sich mit dem Transport von Lebensmitteln befassen.
  • Besondere Beachtung verdient die Mitte 2018  erstmals veröffentlichte DIN SPEC 91360 zum Temperaturkonzept für den Versand von kühlpflichtiger und nicht kühlpflichtiger Ware im Lebensmittel-Online-Handel.

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Telefon: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de

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„Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
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Rechtsanwältin
Kerstin Dieter

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Abmahngefahr: Pflichthinweise nach VerpackG

Die Nichteinhaltung der für den Handel geltenden Hinweispflichten bei Einwegverpackungen können einen Wettbewerbsverstoß begründen.

Fremde Kennzeichen dürfen nicht als Metatag genutzt werden

Markenrecht: Wer fremde Kennzeichen als Metatag benutzt, verletzt das Markenrecht. Das gilt auch bei geringer Abweichung in der Groß- und Kleinschreibung.

Abmahnung: Achtung bei Einschränkung von Unterlassungserklärungen

Die Beschränkung einer Unterlassungserklärung wegen wettbewerbswidriger Werbung auf das Medium der Verletzungshandlung kann unzulässig sein.

Online-Werbung mit Streichpreisen ohne Erklärung ggf. zulässig

Wettbewerbsrecht: Online-Werbung mit Streichpreisen ohne Erklärung ist zulässig, wenn der Streichpreis sich erkennbar auf einen vorherigen Preis bezieht.

Unterlassungserklärung zwingt zu Beseitigung von Verstößen

Wettbewerbsrecht: Eine Unterlassungserklärung zwingt Unternehmer wettbewerbsrechtliche Verstöße auch für davor in Verkehr gebrachte Waren zu beseitigen.

Zusatz von Aminosäuren – Pauschales Verbot unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass ein pauschales Verbot für den Zusatz von Aminosäuren in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln unzulässig ist.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach der HCVO

Die HCVO regelt, wann und wie nährwert- bzw. gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel gemacht werden dürfen. Unzulässige Angaben werden oft abgemahnt.

Lebensmittelrecht: Kennzeichnungsfehler bei LMIV-Pflichtangaben

Lebensmittelrecht: Kennzeichnungsfehler bei LMIV-Pflichtangaben kommen häufig vor. Abmahnungen und Beanstandungen können die Folge sein.

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Quadratische Formen der Verpackung (Bei Dextro Energy und Rittersport) sind als dreidimensionale Marke schutzfähig. Marke ist in diesem Fall schutzfähig.

Irreführung durch großen Hohlraum bei Verpackungen

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