Abmahnverein
Ein Verein (Verband) zum Zweck und mit der Aufgabe, Abmahnungen wegen Verstößen z. B. gegen das UWG auszusprechen und durchzusetzen. Abmahnvereine sind manchmal nicht aktivlegitimiert (klageberechtigt) im Sinne des UKlaG. Sie vertreten oft die die Interessen bestimmter Branchen.