Unterlassungserklärung zwingt zu Beseitigung von Verstößen
Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung zwingt zu aktiver Beseitigung von Verstößen im Wettbewerbsrecht.
Schon aus diesem Grund sollten Unterlassungserklärungen nur nach gründlicher Prüfung und sorgfältiger Überlegung abgegeben werden.
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Konsequenzen einer Unterlassungserklärung beraten.