Irreführung durch großen Hohlraum bei Verpackungen
Auch wenn sich auf einer Verpackung eine Abbildung des verpackte Tiegels eines kosmetischen Mittels mit der Unterschrift: „Die Produktabbildung entspricht der Originalgröße“ sowie ein Hinweis auf dessen Füllmenge befindet, ist die Verpackung durch einen relevanten Hohlraum unter dem Tiegel irreführend.