Markenschutz für quadratische Waren-Formen ist möglich
Markenschutz für quadratische Waren-Formen ist möglich.
Der BGH bestätigte in seinen Entscheidungen vom 18.10.2017 den Markenschutz der quadratischen Schokoladentafeln von Ritter Sport und der Traubenzucker-Tafeln von Dextro Energy als Formmarke.
Für den Markenschutz einer Form darf die Form nicht durch die Art der Ware selbst bedingt, zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sein oder der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.