Angriff und Verteidigung von Marken
Verstöße gegen Marken von Mitbewerbern – oder auch nur der Verdacht darauf – sind teuer und vermeidbar!
Ich berate und vertrete Sie im Markenrecht.
Verstöße gegen Marken von Mitbewerbern – oder auch nur der Verdacht darauf – sind teuer und vermeidbar!
Ich berate und vertrete Sie im Markenrecht.
Schutz und Verteidigung Ihrer Marke sind essentiell für den Bestand Ihrer Marke. Die Eintragung einer Marke ist der erste Schritt zum Schutz Ihrer Marke. Danach müssen Sie Ihre Marke gegen Angriffe und vor Verwässerung schützen.
I. Marke eingetragen – was nun?
II. Benutzungszwang
III. Überwachung
IV. Angriff und Verteidigung
Wirkung der Eintragung
Ihre Marke wurde eingetragen und genießt nun endgültig Schutz.
Endgültig?
Nun ist es an Ihnen dafür zu sorgen, dass der Markenschutz aufrecht erhalten bleibt. Nun beginnt die eigentliche Arbeit für Sie.
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Löschung ohne Nutzung
Marken müssen benutzt werden. Anderenfalls kann die Marke gelöscht werden.
Jeder Markeninhaber muss seine Marke ernsthaft zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen im Wirtschaftleben benutzen.
Benutzungsschonfrist
Dem Markeninhaber steht eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren zu.
Die Frist beginnt mit dem Tag, ab dem gegen die Eintragung einer Marke kein Widerspruch mehr erhoben werden kann.
Nur eine starkte Marke ist wertvoll. Eine Verwässerung schwächt die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke.
Daher müssen Sie regelmäßig prüfen, ob und wer gegen Ihre Markenrechte verstößt. Sie müssen Ihre Marke überwachen. Dies können Sie selbst tun oder einen Dienstleister damit beauftragen.
Im Rahmen der Überwachung einer Marke wird geprüft, ob andere gleiche oder ähnliche Marken für dieselben Waren und Dienstleistungen, für die Ihre Marken Schutz genießt, nutzen.
Auch Trittbrettfahrer, die den guten Ruf Ihrer Marke ausnutzen, sollten Sie aufspüren.
Wenn die Prüfung solche ähnlichen Marken oder Trittbrettfahrer entdeckt müssen Sie handeln.
Ihre Markenrechte werden verletzt, wenn Andere gleiche oder ähnliche Marken wie die Ihre nutzen oder sich an den guten Ruf Ihrer Marke für eigene Zwecke dranhängen.
Gegen solle Angriffe müssen Sie Ihre Marke verteidigen, damit Ihre Marke nicht an Stärke verliert. Ihre Marke dient gerade dazu, Ihre Waren und Dienstleistungen unverwechselbar zu machen.
Verteidigung gegen Angriffe
Wenn Ihre Marke angegriffen wird, stehen grundsätzlich folgende Mittel zur Verfügung:
– Abmahnung
– Gerichtliches Verbot im einstweiligen Rechtsschutz und in der Hauptsache
– Antrag auf Löschung der Konkurrenzmarke
Berechtigungsanfrage
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob das Verhalten des Mitbewerbers in Bezug auf Ihre Marke einen Verstoß gegen das Markengesetz darstellt, z. B. weil die Möglichkeit besteht, dass Erschöpfung eingetreten ist oder die Beweislage „dünn“ erscheint, können Sie eine sog. Berechtigungsanfrage machen. Eine Berechtigungsanfrage ist „der kleine Bruder / die kleine Schwester“ der Abmahnung. Sie ist weniger riskant und folgenträchtig, falls man Sie mit Ihrem Verdacht falsch liegen.
Lassen Sie sich beraten!
Telefon: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de
„Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
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Lesetipp: Nicht unterstrichene Begriffe finden Sie im Text links.
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