Konfitüre
streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser (vgl. Anlage 1 Konfitürenverordnung), wobei bestimmte Mengen an Pülpe oder Fruchtmark für die Herstellung von 1 kg Konfitüre.
streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser (vgl. Anlage 1 Konfitürenverordnung), wobei bestimmte Mengen an Pülpe oder Fruchtmark für die Herstellung von 1 kg Konfitüre.