Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung
Die HCVO regelt, wann und wie nährwert- bzw. gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel gemacht werden dürfen.
Die HCVO regelt, wann und wie nährwert- bzw. gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel gemacht werden dürfen.
I. Gesundheitsbezogene Angaben
II. Nährwertbezogene Angaben
III. Wissenschaftliches Fundament erforderlich
IV. VORSICHT! Beispiele für verbotene gesundheitsbezogene Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben wie z. B. „Kupfer trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“ werden durch die HCVO geregelt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist für die Prüfung zuständig. Sie hat diverse gesundheitsbezogene Angaben zugelassen und in einer Liste veröffentlicht.
Artikel 13-Liste
In der Artikel 13-Liste sind andere gesundheitsbezogene Angaben als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern veröffentlicht. Zu diesen Angaben gehört z. B. die oben genannte Angabe zu Kuper.
Artikel 14-Liste
Zudem gibt es einige zugelassene Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos.
Dies ist jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt.
Dort finden sich auch die „Kinder Claims“, also Angaben für Lebensmittel über positive Wirkungen auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern.
Vitamine und Mineralstoffe
Bei den bislang zugelassenen Stoffen handelt es sich vorwiegend um Vitamine und Mineralstoffe. Die Zulassung der Wirkung von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen ist noch nicht abgeschlossen.
Einige Angaben sind bereits geprüft und zugelassen oder auch abgelehnt worden.
Einige Prüfungen stehen noch immer aus.
Zugelassene nährwerbezogene Angaben sind im Anhang der HCVO aufgelistet. Andere Angaben mit Nährwertbezug sind verboten. Die jeweils genannten Bedingungen müssen eingehalten werden.
Beispiele:
Energiereduziert: Der Brennwert ist um mindestens 30 % verringert unter Angabe der Eigenschaften, die zur Reduzierung des Gesamtbrennwerts des Lebensmittels führen.
Zuckerfrei: Lebensmittel, die nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g 100 ml enthalten.
Natriumfrei oder kochsalzfrei: Lebensmittel, die nicht mehr als 0,005 g Natrium oder den gleichen Gehalt an Salz pro 100 Gramm enthalten.
Hoher Ballaststoffgehalt oder ballaststoffreich:
Lebensmittel, die mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthalten.
Fettfrei:
Lebensmittel, die nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml enthalten. Angaben wie „X % fettfrei” sind verboten.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sind ohne belastbare wissenschaftliche Absicherung nicht erlaubt. Die Angaben müssen wissenschaftlich fundiert und für den Verbraucher verständlich formuliert sein. Nur solche Angaben werden von der EU zugelassen. Produzenten dürfen nur die zugelassenen nährwertbezogenen Angaben für Lebensmittel auf Etiketten oder in der Werbung verwenden.
„mühelose Raucherentwöhnung“ durch Nahrungsergänzungsmittel
„bekömmliches Bier“
„zur unterstützenden Vorbeugung gegen Wassereinlagerungen“
„entschlackend“ für das Produkt X
„Gelenke plus ultra enthält eine hoch dosierte Vitalstoff-Kombination zur Versorgung stark beanspruchter Gelenke und zum Erhalt einer gesunden Gelenkfunktion.“
„100 mg Chondroitinsulfat tragen zur Geschmeidigkeit der ‚Gelenkschmiere‘ bei.“
„Granatapfelpulver hilft bei der Regeneration der Haut und ist ein hochwirksames Antioxidans, welches Umweltgifte bindet, die die Hautalterung antreiben.
„Das Mittel X wird dem Herzen seine natürliche Vitalität zurückgegeben.“
„Das Mittel hat die Fähigkeit, eine große Zahl von Gesundheitsproblemen zu verringern, ja zu beseitigen.“
„Reinigt ihren Organismus“
„Verlangsamt den Alterungsprozess“
„Die X enthalten … Echinacea und Holunderblüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können“
Produkt X „hält fit im Alter und beugt vorzeitigem Altern vor“
„Schlank im Schlaf“
„Vitalisierend“ für alkoholfreies Bier
„Detox“ für Tee
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„Fernabsatz bei Lebensmitteln“
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