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Abmahnung: Erstberatung zum Festpreis

Sie beabsichtigen, einen Mitbewerber abzumahnen oder müssen sich gegen eine solche Maßnahme verteidigen?
Abmahnung: Erstberatung zum Festpreis bringt Sie voran.

Durch meine Beratung sparen Sie Zeit, Geld und Ressourcen!

Was enthält das Festpreisangebot „Abmahnung“?

Eine rechtliche Erstberatung zu einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist eine gute Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens!
Sie erfolgt fast immer telefonisch. Das Gespräch ist an dieser Stelle wichtig, um alle relevanten Faktoren zu beachten.
Sie sparen auf diese Weise Zeit, Geld und Ressourcen, weil sie Fehler im Verhalten bei einer Abmahnung vermeiden.

Sie erhalten
– schnellstmöglich eine Einschätzung der Rechtslage
– Überblick über die Handlungsmöglichkeiten
– Information zu den Kosten.

Abmahnung: Erstberatung zum Festpreis – Details:

Prüfung der Abmahnung | Vorgehen und Angebot:

  • Mailen Sie mir Ihr Ziel.
  • Geben Sie dabei das Stichwort „Erstberatung Abmahnung“ in Ihrer Mail an.
  • Hängen Sie relevante Unterlagen vollständig an.
  • Das Erstgespräch ist hier fast immer telefonisch.
  • Ebenfalls per Mail erhalten Sie mein Angebot. Nach dessen Annahme führe ich die Beratung telefonisch, per E-Mail oder in meinem Büro durch.
  • Testen Sie mich!
    Testen Sie mich als Anwältin durch dieses Festpreisprodukt.
  • Angebot:
    Erstberatung im Falle einer Abmahnung im Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht biete ich zum Preis von 250,00 € zzgl. MwSt. an.
    Bei Vertretung durch mich rechne ich die Kosten der Erstberatung auf die Kosten der Vertretung an.

Leistungsbeschreibung bei der Abmahnprüfung:

Rückfragen und Nachprüfung von Korrekturen sind inclusive, ebenso das Ermitteln werblicher Alternativen.
Die Beratung erfolgt nach Terminabsprache schnellstmöglich.

Akute Abmahnungen haben Vorrang.

  • Einschätzung der Rechtslage
  • Überblick über die Handlungsmöglichkeiten
  • Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen die Abmahnung
  • Taktische Erwägungen
  • Unterlassungserklärung ja oder nein?
  • Information zu den Kosten
  • rechtliches Prozedere im Verfahren
  • nach der Abmahnung – wie geht´s weiter?

Ich kläre Sie umfassend auf. Sie treffen die beste Entscheidung für Ihr Unternehmen.

In sechs Schritten zur Prüfung:

Abmahnungen sind komplex. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie abgemahnt wurden:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei auf, die die Abmahnung ausgesprochen hat.
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung ab.
  • Leisten Sie keine Zahlung an den Abmahner oder seinen Rechtsanwalt.
  • Ignorieren Sie die Fristen der Abmahnung nicht. Handeln Sie rechtzeitig vor Ablauf!
  • Lassen Sie prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben ist.
  • Informieren Sie sich über Ihre Handlungsmöglichkeiten.
  • Informieren Sie ich über Konsequenzen.
  • Übersenden Sie die Abmahnung + ggfs. weitere Korrespondenz.