Der Geschäftsführer eines Unternehmens haftet persönlich, wenn er entweder selbst die Rechtsverletzung begangen hat oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat.
Der Geschäftsführer eines Unternehmens haftet persönlich, wenn er entweder selbst die Rechtsverletzung begangen hat oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat.