×

Marken im Lebensmittel-Business

Marken im Lebensmittel-Business garantieren die Unverwechselbarkeit von Ware und Dienstleistung.
Eine eingetragene Marke kann einen Schutz vor Produkt-Kopien bieten.
Durch Marken kann der Umsatz erhöht werden; die Unverwechselbarkeit Ihrer Produkte schafft eine positive Marktreputation.

Ein starkes Markenkonzept fördert die Wiedererkennbarkeit Ihrer Produkte. Das sichert Marktanteile.

Marken im Lebensmittel-Business: Marken sichern den Erfolg der Produkte am Markt.

Normen des Lebensmittelrechts sowie das das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zwingen die Unternehmer, strenge Regeln einzuhalten.
Produktion, Werbung, Vertrieb und Handel mit Lebensmitteln unterliegen einer Vielzahl von nationalen und europarechtlichen Normen.

Suchen Sie hier nach Ihrem Begriff:

Würzen Sie Ihre Markensuppe von Anfang an mit einer Portion Beratung:

1. Typische Fragen eines Lebensmittelunternehmers zum Markenrecht

Für meine Mandanten aus der Lebensmittelbranche prüfe ich z. B. folgende markenrechtliche Fragen:

Bio – Darf in meiner neune Marke das Wort Bio vorkommen?
Biermischgetränke – Darf in meiner Marke das Wort „Bier“ vorkommen?
Erfrischungsgetränke – Kann ich die Form meiner Getränkeflasche als Marke schützen lassen?
Fertiggerichte – Darf ich in meiner Marke das Wort „Vegan“ verwenden?
Nahrungsergänzungsmittel – Darf ich in meiner Marke den Begrifft „low carb“ verwenden?
Novel Food – Kann ich mir die Bezeichnung des Lebensmittels als Marke schützen lassen?
Proteinshake – Darf ich in meiner Marke das Wort „Power“, „Energie“ oder „Kraft“ verwenden?
Schokolade – Darf mein Schokoprodukt quadratisch sein?
Süßigkeiten – Kann ich mir meine Firmen-Farbe als Marke schützen lassen?
Tee – Darf ich in meiner Marke den Wortbestandteil „Tox“ verenden?
Trockenfrüchte – Ich plane ein Qualitätssiegel. Kann ich das Siegel als Marke schützen lassen?

2. Welche markenrechtliche Vorgehensweise kann konkret helfen?

Im besten – für ihn günstigsten – Fall kommen Lebensmittelunternehmer VOR der Markteinführung in meine Kanzlei.
Eine frühzeitige Beratung kann viel Geld und Zeit sparen. Bei Marken für Lebensmittel sind bei der Entwicklung insbesondere lebensmittelrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen, um eine Kollision einer eingetragenen Marke mit geltendem Lebensmittelrecht zu vermeiden. Hier ist ein Lebensmittelrechtler quasi das Salz in der Markensuppe.

Markenanmeldungen bei absolutem Schutzhindernis ist vermeidbar!
Zudem sind Markenanmeldungen, die wegen absoluter Schutzhindernisse aussichtslos sind, vermeidbar. Vermeidbar sind oft auch spätere Angriffe von anderen Markeninhabern oder Wettbewerbern.

Schutzbereich einer Marke
Der Markenschutz erstreckt sich nur auf die Länder, auf die sich die Markeneintragung bezieht (Territorialitätsprinzip).
Eine beim DPMA registrierte Deutsche Marke ist nur in Deutschland geschützt. Eine EU-Marke (früher Gemeinschaftsmarke) genießt Schutz in der gesamten EU. Eine IR-Marke erstreckt den Schutze einer sog. Basismarke auf weitere Länder, für die Schutz beantragt wurde.
Eine IR-Marke erfordert daher zunächst die Eintragung einer nationalen Marke oder einer EU-Marke.

Angriff und Verteidigung einer Marke 
Ein Angriff der Marke kann teuer werden und den Unternehmenserfolg gefährden.
Auch die Verteidigung der eigenen Marke ist essentiell für den Erfolg der Marke bzw. des Unternehmens.
Natürlich darf auch die Überwachung einer Marke nicht vergessen werden. Dies verhindert eine Verwässerung der Marke.

3. Anmeldung, Eintragung und Überwachung einer neuen Marke

Wenn das Konzept für Ihre Marke geprüft ist und steht, kann die Eintragung der Marke beantragt werden. Dies kann online geschehen.

Antrag und Gebühren
Nach Eingang des Antrags und der Gebühren beim entsprechenden Markenamt erfolgt die Prüfung der Marke auf Einstellungshindernisse durch das Amt.

Gebührenhöhe bei elektronischer Anmeldung (Stand 4/2020):

  • Deutsche Marke (DPMA) in bis zu drei Klassen  290,00 €,
  • jede weitere Klasse 100,00 €,
  • ggf. beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200,00 €
  • EU-Marke (EUIPO) in einer Klasse 850,00 €,
  • in zwei Klassen 900,00 €
  • jede weitere Klasse 150,00 €
  • IR-Marke (WIPO) mindestens 653 Schweizer Franken
  • zzgl. Amtsgebühr des jeweiligen Landes (kann je nach Zielland deutlich
    variieren)
  • (Kostenübersicht: Fee Calculator der WIPO).

Prüfung auf Eintragungshindernisse und Eintragung
Wenn keine Eintragungshindernisse zu beanstanden sind, wird die Marke eingetragen. Anderenfalls erteilt das zuständige Amt eine Nachricht mit der Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Eine gute Argumentation kann dann ggf. doch noch zu einer Eintragung führen.

Ablehnung der Eintragung
Wenn Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Eintragung abgelehnt. Gegen eine Ablehnung sind Rechtsmittel möglich.

Gern beantworte ich Ihre weiteren Fragen zum

Telefon: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de

Onlinehandel von Lebensmitteln

Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
Bestellung

Rechtsanwältin
Kerstin Dieter

Lebensmittelrecht
Wettbewerbsrecht
Markenrecht

Sofort Kontakt:

Telefon: +49 40 55430-996
Fax: +49 40 55430-849
Mail: info@recht-vital.de

Meine weiteren Kompetenzen:

Aufsätze Lebensmittelrecht

Blog Lebensmittelrecht
Abmahnung – Zutaten

Broschüre

Klick für Weiterleitung oder Download:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16