×

Abmahnung: Achtung bei Einschränkung von Unterlassungserklärungen

Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht oder Markenrecht erhält der Abgemahnte oft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zur Unterschrift. Oft sind diese vorgefertigten Erklärungen zu weitgehend. Doch auch die Einschränkung der vorgefertigten Unterlassungserklärung birgt Risiken.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Abmahnung: Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf den Internetbereich

Bei einer irreführenden Werbung im Internet reicht es nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt nicht aus, wenn eine Unterlassungserklärung auf den Internetbereich beschränkt wird (Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.01.2016, Az. 6 W 1/16).

Ähnlich sieht es auch das Landgericht Itzehohe für eine auf die Handelsplattform der Verletzungshandlung beschränkte Unterlassungserklärung (Beschluss vom 22.01.2018, Az. 5 HKO 76/17). Auch diese eingeschränkte Unterlasungseserklärug war nicht ausreichend.

Suchen Sie hier nach Ihrem Begriff:

Abmahnung: Achtung bei Einschränkung von Unterlassungserklärungen

I. Zweck einer Unterlassungserklärung

Bei einer Abmahnung verlangt der Mitbewerber immer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom abgemahnten Unternehmer, um einen Wettbewerbsverstoß für die Zukunft zu verhindern.
Eine Unterlassungserklärung soll die Wiederholungsgefahr des Verstoßes gegen das UWG beseitigen.
Die Erklärung muss hierfür ausreichend geeignet sein.

II. Anforderungen an eine Unterlassungserklärung

Um das Ziel der Beseitigung der Wiederholungsgefahr des abgemahnten Verhaltens zu erfüllen, sind einige Anforderungen erforderlich.

Grundsatz
Gerichte bewerten eine Unterlassungserklärung grundästzlich als ausreichend, wenn der Erklärende unter anderem das Unterlassen des konkret gerügten Verhaltens verspricht.

Konkret gerügtes Verhalten in einem bestimmten Kommunikationsmedium
Dies lässt darauf schließen, dass es grundsätzlich ausreichen würde, wenn der Abgemahnte bei einem im Internet begangenen Verstoß seine Unterlassungserklärung auf dieses Medium beschränkt.
Nach dieser Auffassung wird dann keine Vertragsstrafe fällig, wenn der Abgemahnte einer Onlinewerbung später inhaltlich denselben Verstoß in einem anderen Medium, z. B. bei Printwerbung, begeht.
Der abmahnende Unternehmer müsste dann zur Unterbindung dieses zweiten Fehlverhaltens erneut seinen Mitbewerber abmahnen und könnte keinen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung geltend machen.

III. Neue Rechtsprechung

Die neuere Rechtsprechung weicht vom o.g. Grundsatz ab:

OLG Frankfurt
Das Oberlandesgericht Frankfurt vertritt hierzu eine andere Auffassung. Danach entfalle die Wiederholungsgefahr nur, wenn sich die Unterlassungsverpflichtung auch auf „andere Werbemedien“ wie z. B. den Printbereich erstrecke, da der Kernbereich der Verletzungshandlung bei einer Online-Aussage z. B. auch Veröffentlichungen in einer Zeitung erfasse.
Nach Auffassung des OLG Frankfurts ist daher die bisher übliche Einschränkung einer Unterlassungserklärung „Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich, es zu unterlassen, im Internet (…)“ nicht ausreichend, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Landgericht Itzehohe
Im Kern vertritt das Landgericht Itzehoe dieselbe Auffassung wie das Oberlandesgericht Frankfurt im Fall einer wettbewerbswidrigen Werbung auf einer Handelsplattform. Dort hatte die Beklagte ihre Unterlassungserklärung zunächst auf die Handelsplattform beschränkt.
Nach Auffassung des Landgericht Itzehohe war dies nicht ausreichend. Denn „der Kläger konnte von ihr die Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung verlangen, die sich auf den gesamten Fernabsatz zu beziehen hatte.“

IV. Die Einschränkung der Unterlassungserklärung auf ein bestimmtes Medium ist riskant

Unternehmer aller Bereiche, gehen daher nach einer Abmahnung von Wettbewerbsverstößen im Internet bei einer Einschränkung auf dieses Medium das Risiko ein, dass diese Erklärung nicht ausreicht und der abmahnende Konkurrent trotz abgegebener Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung mit dem Verbot des abgemahnten Verhaltens auch in anderen Medien erwirkt.
Höchstrichterlich ist dies zwar bisher nicht geklärt, eine neue Tendenz in der Rechtsprechung jedoch erkennbar.
Für die Auffassung der neueren Rechtsprechung spricht, dass es nur vom Zufall abhängt, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten nur über ein Kommunikations-Medium erfolgt, nicht aber über andere, welche ebenso gut genutzt werden könnten. Denn wer hinter dem, was gefordert wird, ohne sachlichen Grund  in seiner Erklärung zurück bleibt, wirft Zweifel an der Ernsthaftigkeit der abgegebenen Unterlassungserklärung auf. Hintertürchen können daher zur Falle werden.

Gern beantworte ich Ihre weiteren Fragen zum

Telefon: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de

Onlinehandel von Lebensmitteln

„Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
Bestellung

Rechtsanwältin
Kerstin Dieter

Lebensmittelrecht
Wettbewerbsrecht
Markenrecht

Sofort Kontakt:

Telefon: +49 40 55430-996
Fax: +49 40 55430-849
Mail: info@recht-vital.de

Meine weiteren Kompetenzen:

Aufsätze Lebensmittelrecht

Blog Lebensmittelrecht
Abmahnung – Zutaten

Broschüre

Klick für Weiterleitung oder Download:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

RechtVital-Blog fand diese Beiträge:

Wählen Sie zuerst Ihre Kategorie.

Abmahngefahr: Pflichthinweise nach VerpackG

Die Nichteinhaltung der für den Handel geltenden Hinweispflichten bei Einwegverpackungen können einen Wettbewerbsverstoß begründen.

Fremde Kennzeichen dürfen nicht als Metatag genutzt werden

Markenrecht: Wer fremde Kennzeichen als Metatag benutzt, verletzt das Markenrecht. Das gilt auch bei geringer Abweichung in der Groß- und Kleinschreibung.

Online-Werbung mit Streichpreisen ohne Erklärung ggf. zulässig

Wettbewerbsrecht: Online-Werbung mit Streichpreisen ohne Erklärung ist zulässig, wenn der Streichpreis sich erkennbar auf einen vorherigen Preis bezieht.

Unterlassungserklärung zwingt zu Beseitigung von Verstößen

Wettbewerbsrecht: Eine Unterlassungserklärung zwingt Unternehmer wettbewerbsrechtliche Verstöße auch für davor in Verkehr gebrachte Waren zu beseitigen.

Zusatz von Aminosäuren – Pauschales Verbot unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass ein pauschales Verbot für den Zusatz von Aminosäuren in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln unzulässig ist.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach der HCVO

Die HCVO regelt, wann und wie nährwert- bzw. gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel gemacht werden dürfen. Unzulässige Angaben werden oft abgemahnt.

Lebensmittelrecht: Kennzeichnungsfehler bei LMIV-Pflichtangaben

Lebensmittelrecht: Kennzeichnungsfehler bei LMIV-Pflichtangaben kommen häufig vor. Abmahnungen und Beanstandungen können die Folge sein.

Wettbewerbsrecht: Notwendige Herstellerangabe für Produktsicherheit

Händler müssen auf die Kennzeichnung von Produkten mit der Angabe des Herstellers achten. Produktsicherheit darf nicht vernachlässigt werden.

Health Claims: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden

Health Claims: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Verbraucher verstehen „bekömmlich“ bei Bier als langfristig gut verträglich. Ein Widerspruch.

Wettbewerbsrecht: Aufgepasst bei der Werbung mit Siegeln

Wettbewerbsrecht: Aufgepasst bei der Werbung mit Siegeln. Qualitätssiegel sollen eigentlich Vertrauen schaffen – und den Kunden zum Kauf motivieren.

Verbraucherrechte bei Hygienekontrolle in Restaurants

2020: Hygienekontrolle in Restaurants: „Topf Secret“: Kontrollberichte der Lebens­mittel­überwachung dürfen auf Anfrage an Verbraucher herausgegeben werden.

Online-Shops – Link zur EU-Schlichtungsstelle ist Pflicht!

Wettbewerbsrecht: Online-Shops – Link zur EU-Schlichtungsstelle ist Pflicht! Webseiten von Online-Shops benötigen Link zu EU-Schlichtungsstelle!

BGH verbietet die Bezeichnung „Detox“ für Lebensmittel

„Detox“ verstößt als „spezielle gesundheitsbezogene Angabe“ gegen die HCVO! So manche sexy Werbeaussage bezieht sich auf die Gesundheit.

Arzneimittelrecht: Fälschungssichere Kennzeichnung ist Plicht!

Sind Apotheken 2019 gerüstet für die „fälschungsssichere Kennzeichnung“ auf Medikamentenpackungen? Neue Regeln gelten seit dem 9. Februar 2019.

Sind Kundenbewertungen Werbung für das Unternehmen?

Kundenbewertungen auf einer Unternehmenswebsite können eine unzulässige Werbung des Unternehmens darstellen (OLG Köln, 2017, Az: 6 U 161/16).

Die Pflicht zur Bio-Zertifizierung von Onlinehändlern

Die Pflicht zur Bio-Zertifizierung von Onlinehändlern zwingt seit 12.10.2017 Händler, sich nach der EG-Öko-Verordnung zertifizieren zu lassen.

Markenschutz für quadratische Waren-Formen ist möglich

Quadratische Formen der Verpackung (Bei Dextro Energy und Rittersport) sind als dreidimensionale Marke schutzfähig. Marke ist in diesem Fall schutzfähig.

Irreführung durch großen Hohlraum bei Verpackungen

Eine Abbildung des verpackte Tiegels mit der Unterschrift: „Die Produktabbildung entspricht der Originalgröße“ kann eine Täuschung sein.