Warum Markenschutz?
Marken erhöhen das Unternehmensvermögen.
Sie garantieren die Unverwechselbarkeit von Ware und Dienstleistung, dienen also der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines Mitbewerbers.
Marken erhöhen das Unternehmensvermögen.
Sie garantieren die Unverwechselbarkeit von Ware und Dienstleistung, dienen also der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines Mitbewerbers.
Rechtsberatung im Markenrecht zu:
I. Wie werden Marken formell geschützt?
II. Welche Arten von Marken gibt es?
III. Was ist der Nutzen einer Marke?
IV. Welche Logos, Namen und Slogans sind schützbar?
V. Rechtsschutz bei Verletzung von Markenrechten
Name, Motto oder Logo einer Ware oder einer Dienstleistung werden für die Bundesrepublik Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt, für den europäischen Markt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Wer identische oder ähnliche Bezeichnungen für sein Produkt wählt, obwohl eine eingetragene Marke die Bezeichnung schützt, riskiert eine Abmahnung und Schadenersatzansprüche des Markeninhabers.
1. Wortmarken
2. Bildmarken
3. Wort-/Bildmarken
4. Farbmarken
5. Hörmarken
6. dreidimensionale Marken
7. Kennfadenmarken
8. sonstige Marken
Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren und kann beliebig oft gegen Gebühren verlängert werden.
Nach der Eintragung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist; andere Markeninhaber können einen Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.
Bei Verwechslungsgefahr mit der bestehenden Marke wird die neu eingetragene Marke wieder gelöscht.
Achtung:
Markenämter führen keine Kollisionsprüfung durch. Dies obliegt dem Anmelder.
Manchmal ist es sinnvoll, eine Marke nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland schützen zu lassen. Wer Markenschutz in mehreren Ländern gleichzeitig braucht, kann die Unionsmarke oder die IR-Marke nutzen.
Markenschutz in allen Staaten der EU kann durch die Eintragung einer Unionsmarke erzielt werden.
Für Österreich und die Schweiz müssen zusätzlich entweder jeweils nationale Marken oder eine IR-Marke für Schutz in weiteren deutschsprachigen Ländern beantragt werden.
Die IR-Marke gewährt als internationale Marke bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) Markenschutz. Der Schutz muss jeweils von den einzelnen Ländern der IR-Marke nach nationalem Recht akzeptiert werden.
Für eine IR-Marke ist eine bereits eingetragene Basismarke erforderlich. Dies kann eine nationale Marke sein oder eine Unionsmarke.
Es ist daher sinnvolle, sich von Anfang an Gedanken darüber zu machen, wie weit der Schutz der Marke ausgedehnt werden soll.
Logos, Namen, Phantasienamen, teilweise beschreibende Namen und Slogans können schutzfähig sein.
Voraussetzung: Sie unterscheiden sich von anderen Namen und sie sind nicht ausschließlich beschreibend.
Nicht schützbare Namen und Slogans
Außer bei Marken mit überragendem Bekanntheitsgrad (z.B. Volkswagen) sind Beschreibungen nicht schützbar, die
– hauptsächlich eine Produktbeschreibung darstellen,
– aus alltagssprachlichen Begriffen bestehen,
– nur beschreibende Angaben und Werbeaussagen allgemeiner Art sind.
Probleme bei der Eintragung
Die Markenämter lehnen teilweise jedwede Marke mit beschreibenden Elementen ab. Aus diesem Grund ist eine ausführliche Beratung und Planung Ihrer Wunschmarke erforderlich. Bereits kleine Änderungen können die Chance auf eine Eintragung der Marke erhöhen. Gegen unberechtigte Ablehnungen gibt es Rechtsmittel. Zudem kann eine fundierte Stellungnahme Bedenken des Amtes bereits im Anmeldedeprozess zerschlagen und die Eintragung der Marke durchsetzen.
Der Markenschutz reicht in geografischer Hinsicht so weit, wie die Marke eingetragen ist.
Eine Deutsche Marke ist nur in der Bundesrepublik Deutschland geschützt, eine europäische Gemeinschaftsmarke innerhalb der EU.
Eine IR-Marke bietet Schutz in allen Ländern, für die Schutz beantragt wurde, wenn diese Länder den Schutz akzeptiert haben.
Die Verletzung einer eingetragenen Marke verstößt auch gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Markeninhaber kann dann eine Abmahnung aussprechen.
Dies führt für den Betroffenen wegen des hohen Gegenstandswerts im Markenrecht zu hohen Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten.
Telefon: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de
„Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
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Lesetipp: Nicht unterstrichene Begriffe finden Sie im Text links.
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