Deliktsrecht
Recht der unerlaubten Handlungen und ihrer Rechtsfolgen, geregelt in §§ 823 ff. BGB. Davon zu unterscheiden sind die Regelungen des Strafrechts.
Recht der unerlaubten Handlungen und ihrer Rechtsfolgen, geregelt in §§ 823 ff. BGB. Davon zu unterscheiden sind die Regelungen des Strafrechts.