I. Vertriebswege
Der Handel ist der wichtigste Vertriebsweg. Hierzu gehören Groß- und Einzelhandel. Daneben besteht die Möglichkeit des Direktvertriebs.
Großhandel
Der Großhandel richtet sich an gewerbliche Kunden, Großabnehmer und die Gastronomie.
Einzelhandel
Der Einzelhandel bedient die Endverbraucher. Sie können in kleinen Lebensmittelläden, in Supermärkten, bei Discountern, in Kauf- und Warenhäusern, Fachgeschäften, Feinkostläden, Verbrauchermärkte und im Internet oder Fernsehen Lebensmittel einkaufen.
Direktvertrieb
Beim Direktvertrieb verkaufen Hersteller und Erzeuger direkt an den Endverbraucher ohne Zwischenschaltung weiterer Handelsstufen. Wege des Direktvertriebs sind z. B. Fabrikverkäufe, Hofläden, Wochenmärkte, Verkaufswagen, Messen, Veranstaltungen,Schop-in-Shop-Systeme oder über Online-Shops.
II. Grenzüberschreitender Handel und Vertrieb
Beim grenzüberschreitenden Handel und Vertrieb sind neben den nationalen Vorschriften auch die Vorschriften des anderen Landes zu berücksichtigen. Das betrifft nicht nur die Kennzeichnung von Lebensmitteln, sondern auch die Handels- und Vertriebsverträge.
Transport- und Zollrecht
Transport- und Zollrecht spielen eine Rolle. Dies gilt sowohl für den Import als auch für den Export.
Zudem dürfen nicht alle Lebensmittel aus fernen Ländern ohne Weiteres in die EU eingeführt und angeboten werden.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist zwar EU-weit einheitlich geregelt. Dennoch kann es im Einzelfall rechtliche Abweichungen und Besonderheiten geben.
Die Kennzeichnung in Drittländern außerhalb der EU unterliegt den dortigen Regelungen. Diese müssen eingehalten werden.
Handels- und Vertriebsverträge
Oft spielt bei Internationalen Verträgen die Frage, welches Recht gilt eine wichtige Rolle. Dies wird vor allem im Rahmen von haftungsrechtlichen Fragen relevant. Daher sollte in jedem Fall geregelt werden, welches Recht anwendbar sein soll und ob bzw. welche staatlichen Gerichte oder Schiedsgerichte im Streitfall zuständig sein sollen. Unter Kaufleuten kann ein Gerichtstand vereinbart werden.
Einfuhr und Verkauf von Lebensmitteln aus Drittstaaten
Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist zu beachten, dass diese evtl. in der EU bisher nicht als Lebensmittel verwendet wurden (Novel Food). Solche Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten unterliegen der Novel Food Verordnung und sind genehmigungspflichtig.
- Es ist daher möglich, dass eine Rezeptur eines zusammengesetzten Lebensmittels z. B. eines Nahrungsergänzungsmittels, welches in einem Drittstaat verkauft werden darf, in der EU nicht ohne Weiteres angeboten werden darf.
- Aber auch innerhalb der EU kann es vorkommen, dass ein Lebensmittel, das hier als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs verkauft werden darf, in einem anderen EU-Staat nur als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig ist.
III. Verträge
Handels- und Vertriebsverträge sind rechtlich komplex. Probleme ergeben sich z. B. in folgenden Punkten:
- Vertragsverletzungen
- Gewährleistungsfragen
- Haftungsfragen
- sich widersprechende AGB der Vertragsparteien
- Transportrisiko
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Regelungen nachvertraglicher Ansprüche
- markenrechtliche Fragen
IV. Werbung
Ohne Werbung führt die beste Handels- und Vertriebsstrategie nicht zum Erfolg. Werbung dient der Bekanntmachung von Produkten und Angeboten. Sie fördert den Absatz und steigert den Umsatz.
Werbemittel
Es gibt vielfältige Möglichkeiten ein Lebensmittel zu bewerben. Bereits die Verpackung eines Lebensmittel enthält in der Regel Werbung. Für ein Produkt kann aber z. B. auch durch Internetseiten, Flyer, Fernseh- und Radiospots, Zeitungsanzeigen geworben werden.
Regeln in der Werbung
Die Werbung für Lebensmittel unterliegt je nach Werbemittel verschiedenen rechtlichen Anforderungen. Die Werbung für Lebensmittel ist im Lebensmittelrecht, aber auch im allgemeinen Wettbewerbsrecht geregelt. Hinzu kommen können besondere Regelungen für das verwendete Medium. Es lauern zahlreiche Fallstricke.
V. Rechtsrat durch Spezialisten ist die beste Strategie!
Diese Themenkomplexe zu Handel und Vertrieb werden häufig angefragt:
- rechtssichere Werbung in allen Medien
- Kennzeichnung im In- und Ausland
- Absicherung von Haftungsrisiken
- Fragen zur Vertragsgestaltung
- Fragen zur Lizenzvergabe