Für die Rückstände aus Pestiziden sind EU-weit Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Die Regelungen betreffen eine Vielzahl von Pestiziden. Die EU betreibt diesbezüglich eine Datenbank, in der die jeweiligen Rückstandshöchstgehalte pro Pestizid und Lebensmittel abgerufen werden können.
Die Regelungen basiseren auf der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Die Beachtung der Höchstwerte ist aufgrund der Vielzahl der erlaubten Pestizide komplex und oft unübersichtlich. Zu besonderen Herausforderungen kommt es bei getrockneten/konzentrierten Rohstoffen. Behörden kontrollieren Lebensmittel immer wieder auf die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte. Ein angemessenes Rückstandsmanagement im Unternehmen ist daher unerlässlich, um Beanstandungen zu vermeiden.