Als Auftraggeber ist der Mandant grundsätzlich der Kostenschuldner. Das heißt: Wer bestellt, der zahlt.
Wenn mir eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt, rechne ich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Die Kosten, die die Versicherung nicht übernimmt, zahlen alle Mandanten aus eigener Tasche. Oft fällt eine Selbstbeteiligung an.
Rechtsschutzversicherungen zahlen anwaltliche Gebühren grundsätzlich nur bis zur oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren.
Sollten also die Gebühren durch vereinbarte Stundensätze höher sein als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren, zahlen meine Mandanten diese Differenz ebenfalls aus eigener Tasche.