Abschlusserklärung
ist ein Erklärung, dass eine einstweilige Verfügung unter Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 926, 927 Zivilprozessordnung (ZPO) als rechtsverbindlich anerkannt wird.
ist ein Erklärung, dass eine einstweilige Verfügung unter Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 926, 927 Zivilprozessordnung (ZPO) als rechtsverbindlich anerkannt wird.