Unter Lebensmittelunternehmern ist die Konkurrenz groß.
Mitbewerber können ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche, sonstige verbraucherschützende Vorschriften bzw. wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abmahnen.
Diese Möglichkeit besteht auch für einen Verbraucherschutzverband und einen sogenannten „Abmahnverein“.
Nicht selten mündet ein Abmahnverfahren in einem langwierigen und teuren Gerichtsverfahren.
Solche Verfahren können einem Unternehmen große, gelegentlich sogar existenzgefährdende Verluste bescheren.
Kluge Lebensmittelunternehmer gehen auf Nummer sicher und informieren sich vor dem Inverkehrbringen eines Produktes über die Zulässigkeit der Rezeptur, die richtige Kennzeichnung und eine gesetzeskonforme und gleichzeitig effektive Werbung für ihr Produkt.