Formmarke
ist eine dreidimensionale Gestaltung, einschließlich Warenform und Verpackung, die markenrechtlich geschützt ist. Nicht schutzfähig sind jedoch Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder der Ware einen wesentlichen Wert verleiht (§ 3 Abs. 2 MarkenG).