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Bußgeld

ist eine staatliche Sanktion einer Ordnungswidrigkeit mit Zahlung bis zu 100.000 € an die Staatskasse, ohne dabei Strafe im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) zu sein. Ordnungswidrigkeiten im Lebensmittelrecht sind in der LMIDV und dem LFGB geregelt.