Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs
haben keinen besonderen Zweck über die Definition von „Lebensmittel“ hinaus. Davon zu unterscheiden sind z. B. Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel.
haben keinen besonderen Zweck über die Definition von „Lebensmittel“ hinaus. Davon zu unterscheiden sind z. B. Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel.