Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelbehörden beobachten Lebensmittelunternehmer auf Grundlage des LFGB mit dem Ziel, vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Verbrauchertäuschung zu schützen.
Lebensmittelbehörden beobachten Lebensmittelunternehmer auf Grundlage des LFGB mit dem Ziel, vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Verbrauchertäuschung zu schützen.