Konfitüre extra
streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, nicht konzentrierter Pülpe aus einer oder mehreren Fruchtarten und Wasser. Aus Mischungen von Äpfel, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken, Tomatender mit anderen Früchten darf keine Konfitüre extra hergestellt werden. Die für die Herstellung von 1 kg Enderzeugnis muss eine gesetzlich definierte Mindestmenge Pülpe oder Fruchtmark verwendet werden.