Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV) trifft Bestimmungen über erlaubte Materialien für Bedarfsgegenstände wie z.B. Lebensmittelverpackungen (Lebensmittelbedarfsgegenstände) sowie die die erlaubte Höhe der Kontamination auf den Körper bzw. aus der Verpackung in die Lebensmittel.