×

Anwaltskosten: Lebensmittelrecht – Wettbewerbsrecht – Markenrecht

Über Honorar und Gebühren meiner Tätigkeit kläre ich Sie meist im Erstgespräch umfassend und transparent auf.
Das gilt auch, falls sich im Mandat Änderungen ergeben sollten.

Ich biete auch Festpreise an:

Anwaltskosten: Lebensmittelrecht – Wettbewerbsrecht – Markenrecht. Was kostet das?

Hier finden Sie die fünf häufigsten Fragen zu den Kosten:

I. Was kosten Beratung und/oder Vertretung?
II. Wie hoch ist der Stundensatz?
III. Zahlt eine Rechtsschutzversicherung?
IV. Wer nimmt mit der Versicherung Kontakt auf?
V. Wann muss der Gegner meine Kosten zahlen?
VI. Haben Sie Festpreise?

Suchen Sie hier nach Ihrem Begriff:

Anwaltskosten: Lebensmittelrecht – Wettbewerbsrecht – Markenrecht – Sechs Fragen:

Anwaltskosten: LebensmittelrechtWettbewerbsrechtMarkenrecht

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechne ich bei einer anwaltlichen Vertretung in der Regel nach dem Gegenstandswert.
Das heißt: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr.
In besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen, in denen der Arbeitsaufwand für mich nicht abschätzbar ist, sowie in allen reinen Beratungsmandaten schließe ich eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.

Mein Stundensatz beträgt 350,00 € / Stunde zzgl. 19 % MwSt.

Als Auftraggeber ist der Mandant grundsätzlich der Kostenschuldner. Das heißt: Wer bestellt, der zahlt.
Wenn mir eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt, rechne ich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Die Kosten, die die Versicherung nicht übernimmt, zahlen alle Mandanten aus eigener Tasche. Oft fällt eine Selbstbeteiligung an.
Rechtsschutzversicherungen zahlen anwaltliche Gebühren grundsätzlich nur bis zur oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren.
Sollten also die Gebühren durch vereinbarte Stundensätze höher sein als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren, zahlen meine Mandanten diese Differenz ebenfalls aus eigener Tasche.

Meine Mandanten entscheiden, wer das macht.
Sie sparen Geld, wenn sie es selber machen.

Ihre Anwaltskosten tragen Sie zunächst selbst.
Wenn Sie vor Gericht gewinnen, muss der Gegner in der Regel Ihre Anwaltskosten erstatten.
Bei berechtigten Abmahnungen im vorgerichtlichen Bereich muss der abgemahnte Mitbewerber Ihre Anwaltskosten erstatten.
Diese Erstattungsansprüche setzte ich gern für Sie durch.

Honorar und Festpreise im Lebensmittelrecht – Wettbewerbsrecht – Markenrecht: Festpreisprodukte

Einige Beratungsleistungen im Lebensmittelrecht haben immer denselben Aufwand.
Ich kann deshalb Teile aus meiner Beratungspraxis standardisieren und  Festpreise anbieten.

Meine Mandanten zahlen Festpreise für die Beratung zur

Prüfung von Etiketten
Prüfung von einer Abmahnung
Prüfung von Werbung

Gern beantworte ich Ihre weiteren Fragen zum

  • Lebensmittelrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht

Tel.: +49 40 55430-996
Mail: info@recht-vital.de

Onlinehandel von Lebensmitteln

Fernabsatz bei Lebensmitteln“
(Behr’s Verlag, Hamburg)
2. Auflage 2019, 174 Seiten
49,50 + MWSt. + Versand
Bestellung

Rechtsanwältin
Kerstin Dieter

Lebensmittelrecht
Wettbewerbsrecht
Markenrecht

Sofort Kontakt:

Telefon: +49 40 55430-996
Fax: +49 40 55430-849
Mail: info@recht-vital.de

Meine weiteren Kompetenzen:

Aufsätze Lebensmittelrecht

Blog Lebensmittelrecht
Abmahnung – Zutaten

Broschüre

Klick für Weiterleitung oder Download:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16