Zutatenverzeichnis
Das Verzeichnis der Zutaten auf dem Etikett eines Lebensmittels ist eine Pflichtangabe nach der LMIV. Das Wort „Zutaten“ muss vorangestellt werden.
Das Verzeichnis der Zutaten auf dem Etikett eines Lebensmittels ist eine Pflichtangabe nach der LMIV. Das Wort „Zutaten“ muss vorangestellt werden.