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Wertreklame

Werbung eines Kaufmanns nicht mit Worten, sondern mit Werten, indem er z. B etwas verschenkt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2003, Az. I ZR 151/01). Der Einsatz von Werten (Zugaben, Vergünstigungen) in Gestalt von Sachgütern, Dienstleistungen, Rechten oder Geld in der Werbung hat ein Gefühl der Dankbarkeit oder des Verpflichtetseins zum Ziel. Beispiele: Werbegeschenke, -zugaben, -rabatte, -prämien etc.