Verwarnung
Art der Ahndung einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit durch die Behörde. Die Behörde kann eine Verwarnung mit Erhebung eines geringen Verwarnungsgelds oder ohne Verwarnungsgeld erteilen. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und ein etwaiges Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Frist zahlt. Durch eine wirksame Verwarnung kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erledigt werden.