Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
ist ein vorsorgliches gesetzliches Verbot eines potentiell gefährlichen Verhaltens, welches und nur bei Vorliegen einer abstrakten oder konkreten Erlaubnis zulässig ist.
ist ein vorsorgliches gesetzliches Verbot eines potentiell gefährlichen Verhaltens, welches und nur bei Vorliegen einer abstrakten oder konkreten Erlaubnis zulässig ist.