Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer
ist derjenige Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird (Vermarkter, vgl. Art. 8 Abs. 1 LMIV).
ist derjenige Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird (Vermarkter, vgl. Art. 8 Abs. 1 LMIV).