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Mindestschriftgröße

ist die kleinste zulässige Schrift bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gemessen in der sog. x-Höhe. Die Mindestschriftgröße ist die Höhe des kleinen Buchstaben x-Höhe von 1,2 mm bzw. 0,9 mm bei sehr kleinen Oberflächen von Verpackungen.