Leitsätze
beschreiben, was der Verbraucher von einem bestimmten Lebensmittel erwarten kann. Die Leitsätze führen allgemein verständliche und übliche „Bezeichnungen“ auf, beschreiben die nebst den üblichen Bezeichnungen, die Beschaffenheit sowie sonstige Merkmale, die üblicherweise bei den jeweiligen Lebensmitteln erwartet werden. Sie bilden die Verkehrsauffassung ab. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet die Leitsätze. Sie haben keinen Gesetzesrang.