Identitätsschutz
ist das Verbot für Dritte, identische Marken (Zeichen) für identische Waren oder Dienstleistungen zu verwenden (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
ist das Verbot für Dritte, identische Marken (Zeichen) für identische Waren oder Dienstleistungen zu verwenden (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).