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Heilmittelwerberecht

ist das Recht der für Arzneimittel, Heilmittel und andere Mittel und Verfahren wie kosmetische Mittel, soweit die Werbung Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier betrifft. Die Regelungen hierfür trifft das HWG.