Garantenstellung
ist die persönliche Verantwortung zur Abwehr einer Gefahrenlage zum Schutz Dritter / Außenstehender. Sie entsteht kraft freiwiliger Übernahme, aufgrund vertraglicher Pflicht oder aufgrund gesetzlicher Pflicht.
ist die persönliche Verantwortung zur Abwehr einer Gefahrenlage zum Schutz Dritter / Außenstehender. Sie entsteht kraft freiwiliger Übernahme, aufgrund vertraglicher Pflicht oder aufgrund gesetzlicher Pflicht.