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EU-Fälschungsrichtlinie

Die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU (FMD) sowie die zugehörige delegierte Verordnung (EU) 2016/161 (dVO) regeln, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden dürfen.