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AMG

Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln, definiert den Arzneimittelbegriff, die Anforderungen an Arzneimittel, regelt Herstellung, Abgabe und Zulassung sowie Registrierung von Fertigarzneimitteln, Qualitätssicherung und -kontrolle, Überwachung und Haftung für Arzneimittelschäden.