Madrider Markenabkommen
ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die internationale Registrierung von Marken, die im Ursprungsland eingetragen sind, ermöglicht. Voraussetzung ist also eine eingetragene nationale Marke.
ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die internationale Registrierung von Marken, die im Ursprungsland eingetragen sind, ermöglicht. Voraussetzung ist also eine eingetragene nationale Marke.